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AKTUELLES ZUR WÄRMEWENDE

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 01.01.2024

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) forciert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Energiewende im Gebäudebereich mit dem Ziel, den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu reduzieren und Verbraucher:innen vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen.

Laut GEG wird ab Januar 2024 der Wechsel auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Ziel ist, eine klimafreundliche Wärmeversorgung umzusetzen, die mittel- bis langfristig kalkulierbar, stabil und kostengünstig ist.

Bis spätestens 2045 soll die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet werden. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

 

Link: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Bilder/Infografiken/infografik-geg-2024-neubau-bestandsbau.html

 

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